Vor der ersten Therapie...
Haus-, Kinder-, HNO-Arzt; Fachärzte aus Neurologie oder Phoniatrie/ Pädaudiologie und Psychologie
Ausstellung der Verordnung 13 - "Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie"
Facharzt für Zahnmedizin/ Kieferorthopädie
Ausstellung der Verordnung 9 - "Zahnärztliche Heilmittelverordnung"
Ihre Verordnung ist bis 28 Tage nach Ausstellung durch den Arzt gültig!
Ohne gültige Verordnung kann leider keine Therapie stattfinden.
In der ersten Therapie...
Anamnesegespräch
Entwicklungsverlauf und Krankheitsgeschichte werden erfasst. Bringen Sie gerne ärztliche Berichte oder Untersuchungsergebnisse mit.
Beziehungsaufbau
Basis für eine erfolgreiche Therapie ist eine gute Klienten-Therapeuten-Beziehung auf Augenhöhe.
Diagnostik
Standardisierte und evaluierte Tests liefern Informationen zur genauen Therapieplanung und effektiven Therapiegestaltung.
Während der Therapie...
Austausch interdisziplinär
Effektivitätssteigerung durch Austausch mit anderen medizinischen, therapeutischen oder pädagogischen Fachdisziplinen.
Behandlungsdauer
Richtet sich nach der Vorgabe auf der Verordnung, 30, 45 oder 60 Minuten.
Barrierefrei
Zugang zu den Praxisräumen kann barrierefrei gestaltet werden.
Bericht
Auf ärztliche Anforderung wird dieser pro Verordnungsschein an den Arzt übermittelt.
Einzeltherapie
Individuelle Therapieinhalte und -ziele gestalten die Therapie.
Frequenz
Typischerweise finden 1-2 Therapien pro Woche statt.
Gruppentherapie
Nach Absprache mit dem Arzt, unter Berücksichtigung des individuellen Fähigkeitsstandes und der Therapieziele jedes Gruppenteilnehmers. Verbessert häufig die Motivation, Transfermöglichkeiten und damit die Therapieeffektivität.
Hausaufgaben
Wir zeigen Ihnen mögliche Wege, um an Ihr individuelles Therapieziel zu gelangen. Maßgeblich ist aber auch Ihr häusliches Training. Dafür erhalten Sie normalerweise in jeder Stunde ein individuelles Hausaufgabenpaket (incl. Anleitung/ Zielsetzung), damit die erarbeiteten Stundeninhalte wiederholt und gefestigt werden können.
Ohne Ihre Umsetzung der Übungen fällt die Therapieeffektivität deutlich geringer aus!
Hausbesuch
Auf ärztliche Verordnung im individuellen Bedarfsfall.
Krankheitsfall
Ist Ihre Therapeutin erkrankt, so erhalten Sie schnellstmöglich eine Nachricht oder einen Anruf.
Länger zu planende Fortbildungen oder Urlaub unsererseits werden entsprechend angekündigt (siehe auch Aushang im Wartebereich).
Sollten Sie erkrankt sein, melden Sie sich schnellstmöglich bei uns!
Planbare Termine bitte ebenfalls frühzeitig mit uns absprechen (Therapieverschiebungen, Therapietausch, etc.).
Bitte beachten Sie:
Termine müssen spätestens 24 Stunden vor der Therapie abgesagt werden.
Sonst werden Ihnen die Kosten für die nicht gehaltene Therapiestunde privat in Rechnung gestellt.
Parken
Öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich vor dem Haus sowie in den anliegenden Straßen (wechselndes Parkverbot beachten).
Privatversicherte
Private Verordnungen fallen nicht unter die 28-Tage-Gültigkeitsregelung. Sie erhalten einen Therapiekostenvertrag zu Beginn der Behandlung sowie entsprechende private Rechnungen. Diese sind unabhängig von der Zahlung Ihrer privaten Versicherung zu begleichen. Es wird dringend dazu geraten, sich im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer entsprechenden Krankenkasse abzustimmen, welcher Anteil von dieser getragen wird. Vermeiden Sie unkalkulierte Kosten für sich!
Schuhe - Hausschuhregelung
Nachdem auch mit kleineren Kindern am Boden gearbeitet wird, bitten wir Sie die Schuhe im Wartebereich oder Treppenhaus - v.a. im Winter - auszuziehen und gegen Hausschuhe/ Socken zu tauschen.
Verordnung
Therapien können nur bei vorliegender Verordnung durch den Arzt erbracht und abgerechnet werden. Es ist auf die Gültigkeit Ihrer Verordnung bei Beginn und Fortsetzung der Therapie zu achten.
Private Verordnungen fallen nicht unter die 28-Tage-Gültigkeitsregelung. Sie erhalten einen Therapiekostenvertrag zu Beginn der Behandlung sowie entsprechende private Rechnungen. Diese sind unabhängig von der Zahlung Ihrer privaten Versicherung zu begleichen.
Zuzahlung
Klientinnen und Klienten, die nicht zuzahlungsbefreit sind, müssen den regulären Satz von 10% pro Verordnung selbst bezahlen. Dieser Anteil wird bei der Vergütung durch die Krankenkasse entsprechend abgezogen.
Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, teilen Sie uns dies bitte zeitnah mit. Kopien der Befreiungsausweise, die erst nach der Abrechnung bei uns eingehen, können wir leider nicht mehr berücksichtigen. Für eine Nachforderung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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Termine müssen spätestens 24 Stunden vor der Therapie abgesagt werden.
Ansonsten werden Ihnen die Kosten für die nicht gehaltene Therapiestunde in Rechnung gestellt.
Termine bitte immer 24 Stunden vor der Therapie absagen!
logopädische Praxis MundART
Hans-Sachs-Straße 52
91301 Forchheim
Telefon: 09191 340 59 20 ~ Mobil: 0157 55 70 77 73